F. Wenn ich lerne zu malen, indem ich die Werke anderer Künstler aus dem Internet kopiere oder Bilder in Büchern zu meinem eigenen Vorteil (ohne sie verkaufen zu wollen), ist das legal? Kann ich auch eine Kopie eines Gemäldes eines anderen (lebenden oder toten) Künstlers legal verkaufen, solange ich auf der Vorderseite des Gemäldes meinen Namen sage, gefolgt von "kopiert nach" plus dem Namen des ursprünglichen Künstlers?
A. Historisch gesehen haben Künstler ihre Fähigkeiten perfektioniert, indem sie die Werke alter Meister kopiert haben. Tatsächlich ist dies auch heute noch in vielen amerikanischen und europäischen Museen der Fall, in denen jedes Exemplar andere Abmessungen als das Original haben muss, um den Verkauf des Exemplars als Original zu verhindern.
Das Kopieren bereits vorhandener Werke ist legal, solange das Originalwerk gemeinfrei ist (dh das Urheberrecht für dieses Werk ist abgelaufen). Wenn jedoch das Urheberrecht nicht abgelaufen ist, hat der Urheber mehrere ausschließliche Rechte, darunter das Recht, das urheberrechtlich geschützte Werk zu reproduzieren und das Recht, das urheberrechtlich geschützte Werk zu verkaufen. Dies bedeutet, dass die unerlaubte Reproduktion eines geschützten Werks (z. B. das Kopieren eines Gemäldes eines anderen Künstlers) eine Verletzung darstellt, wenn die Kopie dem Original im Wesentlichen ähnlich ist, es sei denn, eine Verteidigung wie eine faire Verwendung ist vorhanden. Der unbefugte Verkauf einer rechtsverletzenden Kopie kann ebenfalls eine Rechtsverletzung darstellen.